EIN BONUS FÜR SIE UND DIE UMWELT.

BIS ZU 4.500 EURO VORTEIL SICHERN.

Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus* erhalten Sie beim Erwerb eines vollelektrischen BMW Modells bis zu 4.500 Euro. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Jetzt konfigurieren

Jetzt Probefahrt buchen

* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.

Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

--

BMW iX1 xDrive30:  Stromverbrauch (NEFZ) in kWh/100 km: -; Stromverbrauch (WLTP) in
kWh/100 km: 18,1–16,8; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417–440.

Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben beru?cksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung. Fu?r seit 01.01.2021 neu typgepru?fte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den
EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden u?ber den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.


UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.*

JETZT FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.

Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude.
Die BMW Plug-in-Hybride und die BMW i Modelle bieten viele Vorteile.
Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten
Dienstwagenbesteuerung profitieren.

Unser Steuertip fährt elektrisch.

NACHHALTIG PROFITIEREN.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung
des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein
elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf
die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur
Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung
auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt
für die pauschale 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch
nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien
des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von
50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest.
Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.

Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen
gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben
Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.

WIR BERATEN SIE GERNE.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

*Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018
(IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare
Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder
deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens
60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich
genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen
wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer
zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.

Sie haben Fragen, Interesse an einer Probefahrt oder möchten ein Angebot?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter
Kempten:
Immenstadt:

oder schreiben Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.

 * Geben Sie bitte entweder Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Sie kontaktieren können.
Noch Zeichen

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Mit dem Absenden des Formulars werden Ihre angegebenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage(n) durch die Autohaus Konrad Fink e.K., Im Engelfeld 6, 87509 Immenstadt, verarbeitet. Ihre Daten werden dabei streng zweckgebunden verarbeitet.
Weitere Informationen über Ihr Widerrufsrecht und wie wir mit Ihren Daten umgehen finden Sie in unserer Information nach Art. 13 DSGVO.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten innerhalb unserer Website finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.